Rezension über:

Peter Schmid (†) / Christiane Neerfeld (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Band VII: Reichsversammlungen, Reichsregimentstage und Kurfürstentage 1499-1504 (= Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe; Bd. 7), Berlin / Boston: De Gruyter Oldenbourg 2025, 3 Bde., 2600 S., ISBN 978-3-11-134660-1, EUR 390,00
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Rezension von:
Bettina Braun
Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
Redaktionelle Betreuung:
Peter Helmberger
Empfohlene Zitierweise:
Bettina Braun: Rezension von: Peter Schmid (†) / Christiane Neerfeld (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Band VII: Reichsversammlungen, Reichsregimentstage und Kurfürstentage 1499-1504, Berlin / Boston: De Gruyter Oldenbourg 2025, in: sehepunkte 26 (2026), Nr. 4 [15.04.2026], URL: https://www.sehepunkte.de
/2026/04/40806.html


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Peter Schmid (†) / Christiane Neerfeld (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Band VII: Reichsversammlungen, Reichsregimentstage und Kurfürstentage 1499-1504

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Mit dem hier zu besprechenden Band 7 (in drei Teilbänden) liegen die Reichstagsakten aus der Regierungszeit Maximilians I. nunmehr komplett vor. Das allein schon ist für die historische Forschung ein Grund zur Freude, haben doch die in den letzten Jahren in rascher Folge erschienenen Bände die gedruckt vorliegende Quellenbasis für diese "Zeitenwende" auf eine neue Grundlage gestellt.

Der Titel des Bandes deutet bereits an, dass hier wesentlich mehr als nur "Reichstagsakten" geboten werden. Er verweist zugleich darauf, dass die Institution "Reichstag" immer noch erst dabei war, sich fest zu etablieren, und eben noch nicht ihre in der Regierungszeit Karls V. dann deutlich klarer konturierte Gestalt gewonnen hatte. Deshalb spricht vieles für die Entscheidung der Bearbeiter, die Edition auszuweiten und eben - entgegen den Grundsätzen, die die Historische Kommission eigentlich einmal formuliert hatte - doch eher "Reichsakten" als Reichstagsakten vorzulegen. Der Preis für diese Entscheidung ist - neben den beruflichen Verpflichtungen des Bearbeiters Peter Schmid - die extrem lange Bearbeitungsdauer der Edition. Umso erfreulicher ist es, dass das Unternehmen nun doch zu einem erfolgreichen Ende geführt werden konnte.

Der Band folgt den bekannten Prinzipien der Reihe. Er wird eröffnet mit einer Einleitung, die mit ungefähr 200 Seiten fast monographischen Charakter hat und die die Quellen in den historischen Kontext einordnet. Dankenswerterweise sind die einzelnen Abschnitte aber so konzipiert, dass sie auch separat verständlich und benutzbar sind. Den Hauptteil bildet die Edition der Quellen nach den einzelnen Versammlungen chronologisch geordnet. Ein chronologisches Aktenverzeichnis ermöglicht das Aufsuchen bestimmter Stücke ohne den Kontext der jeweiligen Zusammenhänge und Provenienzen, ein sehr ausführliches Personen- und Ortsregister schließt den Band ab.

Die Frage, was ein Reichstag sei, wurde bereits von den damaligen Akteuren diskutiert, beschäftigt also nicht erst die moderne Geschichtswissenschaft. Dabei handelte es sich keineswegs um eine abstrakte Debatte. Vielmehr verhandelten die Reichsstände mit König Maximilian durchaus kontrovers über den Status des Zusammentreffens von Reichsständen und die daraus zu ziehenden politischen Konsequenzen. Mehrmals erklärten die in Worms bzw. Köln 1499 anwesenden Stände, dass sie "kein versamelung" seien, dass sie sich also nicht als Reichstag verstanden und sich deshalb dem Ansinnen des Königs, irgendwelche Beschlüsse zu fassen, verweigerten. Die Akteure besaßen also durchaus eine Vorstellung davon, was ein Aufeinandertreffen von reichsständischen Vertretern zu einem Reichstag machte, wobei die Reichsstände vor allem die geringe Zahl der Gesandten und das Fehlen kurfürstlicher Vertreter (307, 354f., 359, 411 und öfter) anführten. Der König verwies demgegenüber auf die Einberufung durch ihn sowie auf sein baldiges Erscheinen, bezog den Reichstag also wesentlich stärker auf seine Person und ließ das Argument einer Repräsentation des Reichs nicht gelten. Was in diesem Zusammenhang ausgehandelt wurde, waren grundsätzliche Fragen der Ausgestaltung der Reichsverfassung im Allgemeinen und der Reichsreform im Besonderen. Gerade in solchen Debatten ist die Zeit um 1500 als Inkubationszeit des Reichstags und des verdichteten Reichs zu greifen.

Im Mittelpunkt der Edition steht naheliegenderweise der Augsburger Reichstag des Jahres 1500. Auch wenn die Informationen über die internen Verhandlungen nicht sehr reichlich fließen, weil der Reichserzkanzler, der Mainzer Kurfürst Berthold von Henneberg, ein striktes Gebot der Geheimhaltung verfolgte, das offenbar auch in großem Umfang durchgesetzt wurde, erlauben die jetzt vorgelegten Quellen doch genauere Einblicke in die Aushandlungsprozesse am Reichstag. Selbstverständlich war auch bisher schon bekannt, dass z.B. bei den Verhandlungen über das Reichsregiment und das Reichskammergericht der König und die Reichsstände jeweils versuchten, für sich einen möglichst großen Einfluss auf die Institutionen festzuschreiben, aber nun lassen sich diese Aushandlungsprozesse und die jeweiligen Interessen doch wesentlich genauer nachvollziehen. Wie verhärtet die Fronten zeitweise waren, erhellt die Rücktrittsandrohung Maximilians, der den Ständen am 13. August 1500 drohte, er werde ihnen gegebenenfalls "die krone [...] vor syn fusse werfen". (676)

Den Kern der Bemühungen um eine Weiterentwicklung der Reichsverfassung bildete die in Augsburg 1500 beschlossene Einrichtung eines ständigen Reichsregiments, das die Kompetenzen des Königs empfindlich beschränken sollte. Entsprechend hart wurde um seine Einrichtung und im Nachgang des Reichstags um seine Installierung gerungen. Insbesondere der Mainzer Kurfürst Berthold von Henneberg wurde nicht müde, die Reichsstände zur Teilnahme am Reichsregiment und zur offiziellen Billigung der Augsburger Ordnungen zu gewinnen - mit freilich überschaubarem Erfolg. Als sich im Herbst 1501 das Scheitern des Regiments abzeichnete, hätte man das für einen Triumph Maximilians über Berthold von Henneberg halten können, letztlich aber konnte der König die Situation nicht zu seinen Gunsten nutzen, da sich die von ihm angedachten Alternativen wie ein neues, von ihm abhängiges Reichsregiment mangels Unterstützung im Reich nicht realisieren ließen.

In den Jahren um 1500 wurde aber nicht nur um die innere Verfasstheit des Reiches gerungen, auch seine äußere Gestalt und das Verhältnis zu seinen Nachbarn standen verschiedentlich zur Debatte. In allen vier Himmelsrichtungen waren die Reichsgrenzen durchaus unklar, sofern man hier überhaupt schon von Grenzen sprechen will. Die Konflikte um Friesland und das Deutschordensland, vor allem aber um die Eidgenossenschaft und Mailand wurden immer wieder verhandelt. Zu beobachten sind vielfache Wechselwirkungen zwischen den Verhandlungsgegenständen und dem Verfahren: Entscheidend war nicht nur, worüber verhandelt wurde, sondern eben auch, wer (der König, die Reichsstände, das Reichsregiment) in wessen Interesse mit den auswärtigen Gesprächspartnern wo verhandelte. Insgesamt zeigt sich, dass Maximilian I. - nicht zuletzt aus finanziellen Gründen - zur Durchsetzung seiner Interessen insbesondere in Mailand auf die Reichsstände angewiesen war, dass diese aber letztlich nicht bereit waren, die Gunst der Stunde zu nutzen und in ihre und des Reichs Position zu investieren.

Problematisch erscheint es, die Konflikte mit verschiedenen Orten der Eidgenossenschaft bzw. dem Grauen Bund ebenso unter "Auswärtige Probleme" bzw. "Auswärtige Mächte" zu fassen wie die Auseinandersetzungen mit Frankreich um Mailand und das Verhältnis zu Ungarn, Polen und den Türken. Denn in dem erstgenannten Konflikt ging es um die Positionierung der eidgenössischen Orte zu den Verdichtungsprozessen im Reich, nicht jedoch um das Verhältnis einer auswärtigen Macht zum Reich. Das wird in den hier abgedruckten Stücken immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht, und zwar von den Reichsständen ebenso wie von Maximilian selbst. So bestanden die Stände darauf, dass es sich um eine Reichsangelegenheit handle, da die Eidgenossen den Standpunkt verträten, vom Reichskammergericht befreit zu sein, den in der Handhabung Friedens und Rechts verhängten Strafen nicht zu unterliegen, weshalb sie auch die Bezahlung des Gemeinen Pfennigs ablehnten. (408, 411) Sowohl die Reichsstände als auch der König bezichtigten sie des Aufruhrs, also des Verstoßes gegen den Landfrieden, argumentierten also innerhalb der 1495 etablierten reichsrechtlichen Regeln. (406, 408, 422, 430) Dass Maximilian bzw. das Reichsregiment hingegen 1501 im Zusammenhang mit dem Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft einen Gegensatz zwischen Reich und Eidgenossenschaft konstruierten, deutet eine Entwicklung an, die um diese Zeit aber noch keineswegs abgeschlossen war und nur im Rückblick irreversibel erscheint. (2092)

Der Fokus der edierten Stücke liegt auf den politischen Verhandlungen der Reichstage und den diese vor- und nachbereitenden Versammlungen und Gesprächen. Manche Stücke ermöglichen freilich auch einen Einblick in das Alltagsgeschäft der Akteure. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gesandten entsprechende Details berichteten. Und in dieser Hinsicht unterscheiden sich die Berichte doch erheblich. Während z.B. der Gesandte des Würzburger Bischofs zu den geplanten Reichstagen in Worms und Köln sich auf eine Berichterstattung über die politischen Gespräche beschränkt, beschreibt der Gesandte des Bamberger Bischofs plastisch die Schwierigkeiten, an den aufgesuchten Orten die Pferde unterzubringen, weshalb er z.B. in Oberwesel sein Pferd auf der anderen Rheinseite habe unterbringen müssen, was freilich zusätzliche Kosten verursacht habe. (317) Plastisch wird in den Schilderungen des Bamberger Gesandten überdies, wie mühsam es für die Gesandten war, dem König hinterherreisen zu müssen, ohne genau zu wissen, wo er sich aufhielt und ob er sie empfangen würde. (298, 311f.) Um auf diese Berichte aus dem Alltag zu stoßen, muss man die Stücke freilich komplett lesen, denn solche Inhalte werden in den Regesten nicht ausgewiesen. Ob eine andere Quellenauswahl oder andere Entscheidungen über den Vollabdruck oder die Wiedergabe in Regestform noch weitere Einblicke in den "Maschinenraum" der Reichspolitik und die zeremonielle Ausgestaltung der Versammlungen ermöglicht hätten, kann allein aus der Edition nicht beurteilt werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die bereits vor langer Zeit erfolgte Quellenauswahl den politischen Fokus verstärkt hat. Für eine Kulturgeschichte des Politischen für die Zeit um 1500 bietet die Edition deshalb nur vergleichsweise wenig Material.

Die Stücke selbst werden entweder im Vollabdruck, in Regestform oder in einer Mischung aus beidem geboten. Das ist angesichts des breiten Ansatzes der Edition unvermeidbar, auch wenn jeder Nutzer je nach eigenem Forschungsinteresse andere Vorstellungen davon hat, welche Quellen einen Vollabdruck verdienen. Die zentralen Quellen über die Ausgestaltung der Reichsverfassung sind selbstverständlich komplett abgedruckt. Sehr sparsam ist die Kommentierung der Stücke, nicht nur hinsichtlich des textkritischen Apparats, wo die allermeisten Nutzer sicherlich nicht sämtliche textkritischen Varianten im Detail benötigen, sondern mit diesen vergleichsweise "bereinigten" und damit auch gut lesbaren Texten gut arbeiten können. Auch sachliche Anmerkungen werden nur wenige geboten, und wenn dann häufig auch nur mit Verweisen auf die einschlägige Literatur. Hier wären kurze direkte Erläuterungen der Sachverhalte im Interesse einer bequemen Benutzung wünschenswert gewesen. Immerhin werden Personennamen und Datumsauflösungen häufig direkt im Text in Klammern geboten. Auch wenn eine Edition nie den Erwartungen aller Nutzer:innen gerecht werden kann, bieten die Bände selbstverständlich die von der Reihe gewohnte sorgfältige Edition auf hohem Niveau, die für viele Fragestellungen den Gang ins Archiv überflüssig macht.

Sicher muss nun nach dem Vorliegen der kompletten Edition der Reichstagsakten aus der Regierungszeit Maximilians I. die Geschichte dieses Kaisers nicht völlig neu geschrieben werden. Aber viele Fragen rund um seine Regierung, die Reichsreform, die internationalen Verwicklungen, aber auch manche eher landesgeschichtlichen Fragen können auf der Grundlage dieser Edition erneut und mit viel geringerem Aufwand als bisher angegangen werden. Das ist nicht zuletzt auch für die universitäre Lehre ein unschätzbarer Vorteil. Angesichts der Bedeutung der Edition wäre es freilich mehr als wünschenswert, wenn die Bände auch digital zugänglich wären.

Bettina Braun